El Gordo Steuern: Was vom Gewinn in Deutschland übrig bleibt
Kurz gesagt: In Spanien wird auf den Gewinn eine Quellensteuer von 20 % fällig – aber nur auf den Teil, der 40.000 Euro übersteigt. In Deutschland sind Lotteriegewinne dagegen steuerfrei. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern verhindert die doppelte Belastung.
Dies ist eine Information, keine Steuerberatung.
Steuer in Spanien: 20 % über dem Freibetrag
Spanien behält auf Lotteriegewinne 20 % ein – allerdings erst auf den Betrag, der den Freibetrag von 40.000 Euro übersteigt. Die Steuer wird direkt bei der Auszahlung abgezogen, Sie müssen also nichts selbst abführen. Dieser Freibetrag gilt seit 2020 (zuvor lag er niedriger).
Das heißt auch: Kleinere Gewinne bleiben komplett steuerfrei. Ein Quinto-Gewinn über ein Décimo (6.000 €) oder ein Pedrea-Gewinn liegen unter dem Freibetrag – hier zieht Spanien nichts ab.
Steuer in Deutschland: Lotteriegewinne sind steuerfrei
In Deutschland zählen Lotteriegewinne nicht zum steuerbaren Einkommen – sie sind steuerfrei. Auf den Gewinn selbst kommt also keine deutsche Steuer obendrauf. (Erträge, die Sie später mit dem Geld erwirtschaften, etwa Zinsen oder Mieteinnahmen, können dagegen steuerpflichtig sein.)
Rechenbeispiel 1: Décimo gewinnt den Hauptpreis
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewinn (Décimo, Hauptpreis) | 400.000 € |
| Freibetrag Spanien | 40.000 € |
| Steuerpflichtiger Anteil | 360.000 € |
| Spanische Quellensteuer (20 %) | 72.000 € |
| Auszahlung | ca. 328.000 € |
| Zusätzliche Steuer in Deutschland | 0 € |
Rechenbeispiel 2: kleinerer Gewinn (unter dem Freibetrag)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewinn (z. B. Quinto pro Décimo) | 6.000 € |
| Freibetrag Spanien | 40.000 € |
| Steuerpflichtiger Anteil | 0 € |
| Spanische Quellensteuer | 0 € |
| Auszahlung | 6.000 € |
Erst ab einem Gewinn über 40.000 Euro wird also überhaupt Steuer fällig – und auch dann nur auf den Teil darüber.
Doppelbesteuerung vermeiden
Zwischen Deutschland und Spanien gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Damit wird vermieden, dass derselbe Gewinn zweimal besteuert wird. Da der Gewinn in Deutschland ohnehin steuerfrei ist, geht es hier vor allem um die korrekte Behandlung der bereits in Spanien einbehaltenen Quellensteuer.
Wie Sie als deutscher Gewinner praktisch vorgehen und den Gewinn ausgezahlt bekommen, beschreibt → Gewinnauszahlung aus Deutschland. Zur allgemeinen Einordnung der Teilnahme aus Deutschland siehe → El Gordo in Deutschland.
