El Gordo Gewinn auszahlen: So kommt das Geld nach Deutschland
Ob und wie einfach ein El-Gordo-Gewinn bei Ihnen ankommt, hängt vor allem davon ab, wie Sie gespielt haben – online über einen Anbieter oder mit einem echten Papierlos aus Spanien. In beiden Fällen zieht Spanien die Steuer bereits bei der Auszahlung ab; in Deutschland ist der Gewinn steuerfrei.
Auszahlung bei online gekauften Losen
Haben Sie online gespielt, übernimmt der Anbieter in der Regel alles:
- Nach der Ziehung wird Ihre Nummer automatisch geprüft.
- Bei einem Gewinn werden Sie meist per E-Mail benachrichtigt.
- Die Auszahlung erfolgt auf das beim Anbieter hinterlegte Konto – abzüglich der in Spanien einbehaltenen Steuer und eventueller Anbietergebühren.
Prüfen Sie vorab die Auszahlungsbedingungen: Auf welches Konto wird ausgezahlt, in welcher Währung, mit welchen Gebühren und in welcher Frist? Worauf Sie bei der Anbieterwahl sonst achten sollten, steht auf → El Gordo Anbieter im Vergleich.
Auszahlung bei einem echten Papierlos
Bei einem echten spanischen Los läuft die Einlösung in Spanien:
- Kleinere Beträge zahlen viele Annahmestellen direkt aus.
- Größere Gewinne werden über eine Bank ausgezahlt, die mit der staatlichen Lotterie zusammenarbeitet – gegen Vorlage des Loses und Ausweis.
Wichtig: Für echte Lose gilt eine Einlösefrist von rund drei Monaten nach der Ziehung. Danach verfällt der Anspruch. Bewahren Sie ein Papierlos deshalb sicher auf – es ist wie Bargeld.
Steuer: Was direkt abgezogen wird
Spanien behält die Quellensteuer von 20 % auf den Teil des Gewinns über 40.000 Euro direkt bei der Auszahlung ein – Sie erhalten also bereits den Nettobetrag. In Deutschland fällt darauf keine weitere Steuer an. Das komplette Rechenbeispiel und die Details zum Doppelbesteuerungsabkommen stehen auf → El Gordo Steuern.
Kurz zusammengefasst
| Online-Los | Echtes Papierlos | |
|---|---|---|
| Prüfung | automatisch durch Anbieter | selbst abgleichen |
| Auszahlung | aufs hinterlegte Konto | Bank/Annahmestelle in Spanien |
| Frist | Anbieter regelt | ca. 3 Monate |
| Steuer | in Spanien einbehalten | in Spanien einbehalten |
Zur grundsätzlichen Rechtslage der Teilnahme aus Deutschland: → El Gordo in Deutschland.
Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Bedingungen der spanischen Lotteriegesellschaft SELAE bzw. Ihres Anbieters.